Die Groupe Minoteries SA (GMSA) und die anderen Unternehmen der GMSA-Gruppe erheben und verwenden bestimmte Informationen über natürliche Personen, wie z. B. Lieferanten oder Mitarbeiter.
Diese Datenschutzerklärung beschreibt, wie personenbezogene Daten entsprechend den Datenschutzstandards der GMSA gesammelt, verarbeitet und gespeichert werden, um das Schweizerische Bundesgesetz über den Daten-schutz (DSG) und die Datenschutz-Grund-verordnung (DSGVO) zu erfüllen.
Diese Datenschutzerklärung gilt für den eingetragenen Sitz der GMSA und für alle anderen Unternehmen der GMSA-Gruppe. Alle Vertrags¬partner, die Vertreter und alle Personen, die im Auftrag der GMSA arbeiten, müssen sich ebenfalls verpflichten, diese Datenschutzerklärung einzu¬halten.
Diese Datenschutzerklärung ersetzt nicht die nationalen und europäischen Datenschutz-gesetze, sondern ergänzt sie. Bei Widersprüchen oder strengeren Anforderungen haben die anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften den Vorrang vor dieser Datenschutzerklärung.
Glossar
Grundsätze für die Verarbeitung Personen-Bezogener Daten
Rechtmässigkeit, Fairness und Transparenz:
Personenbezogene Daten müssen rechtmässig und auf faire Weise erhoben und verarbeitet werden. Jede betroffene Person muss über die Art und Weise, wie ihre Daten verarbeitet werden, informiert werden. Grundsätzlich müssen personenbezogene Daten direkt bei der betroffenen Person erhoben werden. Bei der Erhebung von Daten muss die betroffene Person Folgendes kennen oder über Folgendes informiert werden: die Identität des für die Verarbeitung Verantwortlichen; den Zweck der Datenver¬arbeitung; Dritte oder Kategorien von Dritten, an welche die Daten übermittelt werden können.
Zweckbindung:
Personenbezogene Daten dürfen nur für bestimmte, eindeutige und rechtmässige Zwecke erhoben werden und dürfen später nicht mit diesen Zwecken unvereinbar sein.
Personenbezogene Daten, die nach Ablauf der gesetzlichen Fristen oder für Ausführung von geschäftlich bedingten Prozessen nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden.
Datenminimierung:
Personenbezogene Daten müssen angemessen, relevant und beschränkt auf das nötige Mass in Bezug auf die Zwecke, für die sie erhoben werden, sein. Personenbezogene Daten dürfen nicht im Voraus erhoben und für mögliche zukünftige Verwendungen gespeichert werden, ausser, wenn dies nach nationalem Recht gefordert oder zulässig ist.
Richtigkeit:
Die erfassten personenbezogenen Daten müssen richtig sein und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Es müssen geeignete Massnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass unrichtige personenbezogene Daten gelöscht, berichtigt oder aktualisiert werden.
Beschränkung der Speicherung:
Personenbezogene Daten dürfen, in einer Form, die die Identifizierung der Personen ermöglicht, nur so lange aufbewahrt werden, wie dies notwendig ist. Sie dürfen nicht für längere Zeit-räume ausschliesslich zu Archivierungszwecken von öffentlichem Interesse, wissenschaftlicher oder historischer Forschung oder zu statistischen Zwecken aufbewahrt werden. Ansonsten dürfen persönliche Daten nur dann unbegrenzt aufbe¬wahrt werden, wenn sie irreversibel anonymisiert wurden.
Integrität und Vertraulichkeit:
Die Daten müssen vertraulich behandelt und durch geeignete technische und organisatori-sche Massnahmen geschützt werden, um unbe-fugten oder unrechtmässigen Zugriff, unbefugte oder unrechtmässige Verarbeitung oder Verbrei¬tung sowie unbeabsichtigten Verlust, unbeab¬sichtigte Vernichtung oder Beschädigung zu ver¬hindern.
1. Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten von Kunden, Vertrags¬partnern und Mitarbeitern werden unter folgen¬den Umständen verarbeitet:
1.1. Einwilligung
Personenbezogene Daten können verarbeitet werden, wenn die betreffende Person in die Ver¬arbeitung für einen oder mehrere bestimmte Zwecke eingewilligt hat. Die Einwilligung muss freiwillig, für den konkreten Fall und sachkundig erteilt werden. Die Einwilligungserklärung muss willentlich erfolgen und zu Dokumentations-zwecken schriftlich oder in elektronischer Form eingeholt werden. Unter bestimmten Umstän-den, wie z. B. bei Telefongesprächen, kann die Einwilligung mündlich erteilt werden, in diesem Fall muss sie ordnungsgemäss dokumentiert werden.
Bei Stellenbewerbungen müssen, wenn eine Bewerbung abgelehnt wird, die Daten des Bewer¬bers gelöscht werden, ausser, wenn dieser aus¬drücklich zugestimmt hat, dass seine Daten für die Dauer von höchstens zwei (2) Jahren zugänglich bleiben; danach müssen die Daten gelöscht werden.
1.2. Vertragliche Beziehungen
Die personenbezogenen Daten von potenziellen Kunden, Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern dürfen verarbeitet werden, um einen Vertrag zu schliessen, abzuwickeln und zu beenden.
Die verarbeiteten Daten stehen immer im Zusammenhang mit dem Zweck des abge-schlossenen Vertrages.
1.3. Gesetzliche Erlaubnis oder Verpflichtung
Die Verarbeitung von Personendaten ist zulässig, wenn das schweizerische Recht dies im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ver¬langt, fordert oder erlaubt.
1.4. Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse
Personendaten können auch verarbeitet werden, wenn sie für die Erfüllung einer Aufgabe, die in öffentlichem Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verant¬wortlichen für die Verarbeitung übertragen wurde (z. B. staatliche Inspektionsdienste).
2. Verarbeitung sensibler personenbezo-gener Daten
Sensiblen Daten sind insbesondere Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Ansichten, religiöse oder philosophische Über¬zeugungen, Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, Gesundheit und Sexualleben einer Person. Ausserdem dürfen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten nur bearbeitet werden, wenn dies nach schweizerischem Recht zulässig ist.
Sensible personenbezogene Daten dürfen nur in folgenden Fällen verarbeitet werden:
- Sie sind für die Erfüllung von Pflichten und für die Ausübung konkreter Rechte des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Mitarbeiters in den Bereichen Beschäftigung, soziale Sicherheit und Sozialschutz gemäss den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich;
- Sie sind für die Begründung, Ausübung oder Verteidigung von gesetzlichen Rechten, die eine Einzelperson betreffen, erforderlich.
3. Übermittlung von Personendaten an Konzernunternehmen oder Dritte
Die GMSA verkauft generell keine personenbezogenen Daten, gibt sie nicht an Dritte heraus und verteilt sie nicht an Dritte.
Die GMSA kann ausnahmsweise Dritte für die Verarbeitung dieser Daten gemäss spezifischen Anweisungen beauftragen, sofern dies rechtlich möglich ist und den/die Zweck(e) verfolgt, für den/die die Daten ursprünglich erhoben wurden. Verträge mit solchen Dritten enthalten Geheimhaltungsklauseln, die sicherstellen, dass personenbezogene Daten nicht offengelegt werden, ausser, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder von der GMSA ausdrücklich genehmigt ist. Personenbezogene Daten können auch offengelegt werden, wenn die GMSA aufgrund eines zwingenden anzuwendenden Gesetzes, eines Gerichtsentscheids oder staatlicher Reglementierung dazu gezwungen ist, oder um strafrechtliche Ermittlungen und Verfahren oder andere Gerichtsverfahren zu unterstützen.
Unter bestimmten Umständen kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten zur Datenverarbeitung durch einen beauftragten Dienstleister an ein Unternehmen mit Sitz im Ausland übermittelt werden. Diese Unternehmen sind ebenso wie wir zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Wenn in dem Land, in das die Daten übermittelt werden, der Datenschutz nicht dem Niveau entspricht, das in der schweizerischen oder europäischen Gesetzgebung vorgesehen ist, stellen wir sicher, dass sich die betreffenden Unternehmen vertraglich verpflichten, beim Schutz das gleiche Niveau wie in der Schweiz oder der Europäischen Union zu gewährleisten. Dies kann durch Standardvertragsklauseln zum Datenschutz erfolgen, die von der Europäischen Kommission oder einer Aufsichtsbehörde angenommen wurden, oder durch einen geprüften und zugelassenen Verhaltenskodex, der eine verbindliche und durchsetzbare Verpflichtung der Datenempfänger zur Anwendung geeigneter Sicherheitsmassnahmen enthält, oder durch einen zugelassenen Zertifizierungsmechanismus, der eine verbindliche und durchsetzbare Verpflichtung der Datenempfänger zur Anwendung geeigneter Sicherheitsmassnahmen enthält. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass US-Behörden nach amerikanischem Recht Überwachungsmassnahmen ergreifen und auf Daten zugreifen können, zu denen auch Daten gehören können, die aus der Schweiz oder der EU in die USA übermittelt werden. Dies geschieht ohne Unterscheidung, Einschränkung oder Ausnahme auf der Grundlage des verfolgten Zwecks und ohne objektive Kriterien, die es ermöglichen würden, den Zugang der US-Behörden zu personenbezogenen Daten und deren anschliessende Verwendung auf bestimmte, strikt begrenzte Zwecke, die den Zugang zu diesen Daten rechtfertigen würden, zu beschränken.
Darüber hinaus gibt es in den Vereinigten Staaten kein Rechtsmittel für betroffene Personen aus EU-Mitgliedstaaten oder der Schweiz, um auf die sie betreffenden Daten, die Gegenstand staatlicher Massnahmen sind, zuzugreifen, sie zu berichtigen oder zu löschen, und es besteht kein wirksamer Rechtsschutz gegen die allgemeinen Zugriffsrechte der US-Behörden.
Wir möchten Nutzer mit Wohnsitz in der Schweiz oder einem EU-Mitgliedsstaat darauf hinweisen, dass die Vereinigten Staaten nach Ansicht der zuständigen Behörden in der Schweiz und der Europäischen Union – zum Teil aufgrund der in diesem Abschnitt genannten Problematik – kein angemessenes Datenschutzniveau haben. Wenn Datenempfänger (z.B. Google) ihren Sitz in den USA haben oder voraussichtlich die entsprechende Datenverarbeitung in den USA vornehmen, werden wir alle zumutbaren Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Ihre Daten bei unseren Partnern durch vertragliche Vereinbarungen mit diesen Unternehmen und nötigenfalls durch zusätzliche Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, deren personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt werden, auf einem angemessenen Niveau geschützt werden.
Wir weisen Sie ausdrücklich auf diese Rechts- und Sachlage hin, damit Sie eine bewusste Entscheidung darüber treffen können, ob Sie in die Weitergabe Ihrer Daten an Personen einwilligen, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben oder die Verarbeitung der betreffenden Daten in den Vereinigten Staaten vornehmen könnten.
4. Rechte betroffener Personen
Jede Person, deren persönliche Daten verarbeitet werden, hat die folgenden Rechte:
5. Vertraulichkeit & Sicherheit
Personenbezogene Daten unterliegen der Geheimhaltung. GMSA-Mitarbeitern ist es unter¬sagt, personenbezogene Daten für private oder kommerzielle Zwecke zu verwenden, Unbefugten offenzulegen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen.
Personenbezogene Daten werden vor unbe-fugtem Zugriff und unrechtmässiger Verarbeitung oder Offenlegung sowie vor versehentlichem Verlust, unbeabsichtigter Veränderung oder Zer¬störung geschützt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Daten elektronisch oder in Papierform verarbeitet werden. Vor der Einführung neuer Methoden zur Datenverarbeitung, insbesondere neuer Informatiksysteme, werden technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor Verlust festgelegt und umgesetzt.
6. Kontrolle des Datenschutzes
Die Einhaltung der Datenschutzerklärung und der geltenden Datenschutzgesetze wird regelmässig im Rahmen von Datenschutzaudits und anderen Kontrollen überprüft.
7. Verantwortlichkeiten und Sanktionen
Die Exekutivorgane der GMSA sind für die Datenverarbeitung in ihrem Verantwortungs-bereich verantwortlich. Sie sind daher verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sowohl die gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz als auch die in der Datenschutzerklärung enthalten Anforderungen eingehalten werden. Die Füh¬rungskräfte sind verantwortlich für die Um¬setzung von organisatorischen, personellen und technischen Massnahmen, die eine datenschutz¬konforme Datenverarbeitung ermöglichen.
Die Einhaltung dieser Anforderungen liegt in der Verantwortung der jeweiligen Mitarbeiter. Führen offizielle Stellen Datenschutzprüfungen durch, ist der Datenschutzbeauftragte unver-züglich darüber zu informieren.
8. Kontakt
PWenn Sie Fragen oder Beschwerden zur Ein-haltung dieser Datenschutzerklärung durch die GMSA haben oder Anmerkungen machen möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter groupe@gmsa.ch.
Als zusätzliche Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen für Anliegen im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grund¬verordnung (DSGVO) haben wir, gemäss Artikel 27 DSGVO, den folgenden Datenschutz¬beauftragten für den Europäischen Wirtschafts¬raum (EWR), welcher die Europäische Union, das Fürstentum Liechtenstein, Island und Norwegen umfasst: